Wird die Behandlung von meiner Krankenkasse übernommen?

In den meisten Fällen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Verordnung zur Ergotherapie, wenn diese vom Arzt ausgestellt wird. Bei privat Versicherten kann es zu unterschiedlichen Regelungen kommen.

Kinder unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit.

Erwachsene ab 18 Jahren müssen den festgelegten Eigenanteil leisten, den wir im Auftrag der Krankenkassen einziehen. Dieser beträgt aktuell 10 % der Behandlungskosten plus 10 € Rezeptgebühr, abhängig von der jeweiligen Verordnungsform.

Diese Regelung entfällt, sofern Sie als Patient von der Zuzahlung befreit sind. Fragen zur Zuzahlungsbefreiung können Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse klären.